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AKTUELLES

Das neue Sterbeverfügungsgesetz

Mit 01.01.2022 ist das Sterbeverfügungsgesetz in Kraft getreten und mit diesem die Möglichkeit, eine Sterbeverfügung zu errichten.

In der Sterbeverfügung kann eine sterbewillige Person, die an einer unheilbaren oder schweren, dauerhaften Krankheit mit anhaltenden Symptomen leidet, nach zwei ärztlichen Aufklärungen bei einem/-r Notar/-in oder einer Patientenvertretung ihren Entschluss fassen, ihr Leben zu beenden und sich dabei auch der Hilfe durch dritte Personen bedienen.

Genauere Informationen über die Voraussetzungen und die Wirksamkeit von Sterbeverfügungen finden sie unter Aktuelles.

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Öffentlicher Notar Mag. Werner Kilian

Hauptplatz 6-7

2100 Korneuburg

 +43 2262 72436

 +43 2262 7412315

kanzlei@notar-kilian.at

 

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