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AKTUELLES

Das neue Sterbeverfügungsgesetz

Mit 01.01.2022 ist das Sterbeverfügungsgesetz in Kraft getreten und mit diesem die Möglichkeit, eine Sterbeverfügung zu errichten.

In der Sterbeverfügung kann eine sterbewillige Person nach zwei ärztlichen Aufklärungen bei einem Notar bzw. einer Notarin oder einer Patientenvertretung ihren Entschluss fassen, ihr Leben zu beenden.

Genauere Informationen über die Voraussetzungen und die Wirksamkeit von Sterbeverfügungen finden sie unter Aktuelles.

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Öffentlicher Notar Mag. Werner Kilian

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2100 Korneuburg

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