Ich freue mich auf ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch mit Ihnen!
Zur professionellen Bewältigung Ihrer Aufträge (auch zu komplexen Großprojekten) steht mir ein großartiges und erfahrenes Team zur Verfügung.
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 13:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:30 13:00 - 19:00
Mittwoch - Donnerstag 08:00 - 12:30 13:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:30 13:00 - 16:00
Telefonzeiten
Montag - Freitag 09:00 - 12:00 13:00 - 16:00
Als wesentliche Erneuerung ist die Verlängerung der Gültigkeitsfrist einer verbindlichen Patientenverfügung von fünf auf acht Jahre hervorzuheben. Eine verbindliche Patientenverfügung verliert daher erst nach dem Ablauf von acht Jahren ab Errichtung ihre Verbindlichkeit. Die längere Verbindlichkeitsdauer gilt auch für bereits vor dem Inkrafttreten dieser Gesetzesnovelle errichtete Patientenverfügungen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Patientenverfügung nunmehr auch unter erleichterten Voraussetzungen erneuert werden. Fehlt dem Patienten zum Zeitpunkt der Erneuerung bereits die Entscheidungsfähigkeit, bleibt die Patientenverfügung trotzdem gültig. Für nähere Details stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.