Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Ihr Notar Mag. Werner Kilian in Korneuburg
Ein wichtiger Bereich in der Vorsorge sind Patientenverfügungen sowie Patientenvollmachten, die ich gerne für Sie in meinem Notariat erstelle – selbstverständlich nach einer umfassenden Beratung, bei der ich Sie über alle Aspekte aufkläre.
Vorsorge bedeutet mehr als ein Testament
Wenn man von Vorsorge spricht, denken die Meisten an ein Testament. Eine umfassende Vorsorge bedeutet jedoch viel mehr als das: nämlich eine weitreichende Vorsorge, was geschehen soll, wenn Sie eines Tages handlungs- und entscheidungsunfähig sind. Diese Aspekte decken wir mit einer Patientenverfügung sowie mit einer Vorsorgevollmacht bestmöglich ab. In der Patientenverfügung erklären wir, welche medizinischen Behandlungen Sie in der Zukunft ablehnen und nicht erhalten möchten. Wir unterscheiden dabei nach einer verbindlichen Patientenverfügung sowie nach einer, die eine Orientierungshilfe für den behandelnden Arzt darstellt. Gerne berate ich Sie persönlich näher über die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Die Vorsorgevollmacht von Ihrem Notar
Bei der Vorsorgevollmacht entscheiden Sie selbst, so lange Sie noch handlungs- und entscheidungsfähig sind, wer wichtige Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sowohl über die Vorsorgevollmacht als auch über die Patientenverfügung berate ich Sie ausführlich, so dass Sie eine optimale Entscheidung treffen können. Im Anschluss daran erstelle ich als Notar die nötigen Vollmachten und Schriftstücke.